Der Antrag der CDU, auf dem Opelgelände spezielle Motorradstellplätze zu schaffen ist für Einwohner und Gäste der falsche Weg. Die WIR will, dass in Rüdesheim, wie es in anderen Städten auch gehandhabt wird, auf allen Stellplätzen auch Motorräder geparkt werden dürfen. Diese war in der Vergangenheit in Rüdesheim auch keine Frage. Erst seit der Amtsübernahme des neuen Bürgermeisters verteilt das Rüdesheimer Ordnungsamt Strafzettel an Motorradfahrer, die mit ihrem Fahrzeug auf gebührenpflichtigen Stellplätzen stehen. Dies auch, wenn ordnungsgemäß ein Parkticket erworben wurde.
Als dies bekannt wurde hat der Stadtverordnetenvorsteher schon in einem persönlichen Gespräch mit Ordnungsamtsmitarbeitern versucht diese dazu zu bewegen, von der Erteilung von Strafzetteln abzusehen, wenn ordnungsgemäß Parkscheine erworben wurden. Diesem Wunsch wurde allerdings nicht gefolgt, weil das Ordnungsamt behauptet, in Rüdesheim gebe es nur spezielle PKW Stellplätze, die nicht von Motorrädern genutzt werden dürften. Diese Sichtweise ist indes nicht richtig. Nach § 12 (4) STVO ist ein Motorrad, als Kraftfahrzeug, grundsätzlich auf der rechten Straßeseite zu parken. Zudem ist nach § 12 (6) STVO platzsparend zu parken, wodurch sichergestellt ist, dass Motorräder in Fahrtrichtung querparken dürfen (müssen), da ihre Gesamtlänge in der Regel nicht über 2,55 m beträgt. Nicht parken dürfen Motorräder, auf Stellplätzen, die ausdrücklich als PKW Stellplätze, durch Anbringung des Kraftwagensymbols, markiert sind. Auf diesen Plätzen dürfen allerdings auch keine Sonderfahrzeuge, wie Quads, Trikes, etc. parken. Solche Plätze gibt es im Stadtgebiet von Rüdesheim nicht. Dies wäre auch völliger Unsinn, da Rüdesheim gerade im Sommer schon immer viele Motorradfahrer als Gäste hat. Nun stellt sich die WIR die Frage, wieso in diesem Jahr eine neue „bürgerfeindliche“ Vorgehensweise durch das Ordnungsamt erfolgt. Hier stimmen wir der CDU Fraktion auch ausdrücklich zu, dass es für Rüdesheim unvereinbar ist mit seinen Gästen derart unfreundlich umzugehen. Offensichtlich legt das Rathaus die seit Jahren bestehende Parkgebührenordnung, in der keine Gebühren für Motorräder aufgeführt sind, dahingehend aus, dass dann auch keine Motorräder auf den gebührenpflichtigen Stellplätzen stehen dürfen. Diese Sichtweise ist nicht nur absurd, sondern wird auch inkonsequent durchgeführt, da bisher nicht beanstandet wurde, wenn auf den besagten Stellplätzen Trikes, Wohnmobile oder Kleinbusse mit LKW Zulassung gestanden haben. Eine einfache Anweisung des Bürgermeisters hätte genügt, um zu einer besucherfreundlichen Handlungsweise zurückzukehren, dies ist aber offensichtlich nicht erfolgt, wodurch es zum Antrag der CDU kam, die letztlich damit die Handlungsweise ihres eigen Bürgermeisters kritisiert. Die WIR wird dem Antrag der CDU nicht zustimmen, da auf speziell ausgewiesenen Motorradstellplätzen tatsächlich nur Motorräder stehen dürfen und bei unserem Ordnungsamt dann zu vermuten ist, dass zukünftig PKW´s einen Strafzettel erhalten die diese Stellplätze mitbenutzen. Neuer Unmut wäre damit vorprogrammiert. Die WIR will, dass auf allen Stellplätzen in Rüdesheim auch Motorräder parken dürfen und hat diesbezüglich eine Änderung der Parkgebührenordnung beantragt. Dem Ordnungsamt ruft die WIR in Erinnerung, dass in der Präambel zur Straßenverkehrsordnung sinngemäß steht, dass nicht die kleinliche Anwendung der Vorschriften der STVO in jedem Fall angewendet werden sollte, um ein friedliches Zusammenwirken der Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Da Zudem nach § 47 (1) OWIG die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes im Ermessen der Behörde liegt wäre die jetzige Aufregung vermeidbar gewesen. Warum die CDU Fraktion, in deren Reihen ja juristischer Sachverstand vorhanden ist, solch einen rechtlich mangelhaften Antrag stellt, entzieht sich allerdings unserer Kenntnis.