Keine Einsicht, kein Unrechtsgefühl. Korruption ist auch kein Bagatelldelikt. Vorteilsnahme erschüttert wie die anderen Korruptionsstraften, z.B. Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlickeit oder Wählerbestechung, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Der Zweck heiligt eben nicht die MIttel. Der Bürger muss darauf vertrauen, dass sich die staatlichen Organe rechtskonform verhalten.