Freie Wähler für Anpassung der Umweltgesetze
Nach der Vorstellung der Gutachten zum Bau einer Rheinbrücke bei Rüdesheim stehen die Freien Wähler im Rheingau-Taunus weiterhin zu diesem Projekt.
„Ohne eine neue Rheinbrücke im Bereich Rüdesheim/ Geisenheim ist eine positive wirtschaftliche und touristische Entwicklung im unteren Rheingau nur sehr schwer zu erreichen“ meint dazu der stellv. Vorsitzende der Freien Wähler, Michael Barth aus Rüdesheim. Laut Barth müsse man nicht ängstlich auf die ausgleichende Funktion einer Brücke schauen, sondern vor allem die positiven Aspekte einer besseren Straßenanbindung für diese Region sehen.
Die jetzt von anderen politischen Gruppierungen favorisierte Verbesserung der Fährverbindungen könne weder die Kapazität einer Mautbrücke mit ca. 7000 PKW/Tag noch die Schnelligkeit der Rheinkreuzung über eine Brücke erreichen.
Die Freien Wähler sehen die Argumente der Umweltgutachten zur Rheinbrücke sehr kritisch. Wenn dort beispielsweise ernsthaft als Argument erwähnt worden sei, dass Brut- und Zugvögel durch das Überfliegen einer künftigen Brücke Energie verlören und somit geschwächt würden, könne man erkennen, wie tendenziell Gutachten erstellt werden können. „ Wir dürfen das Feld einer vernünftigen Politik nicht den Gutachtern überlassen, sondern wir müssen als politisch Verantwortliche und gewählte Volksvertreter das für eine gute Entwicklung Notwendige in die Wege leiten“ betont der FWG-Vorsitzende Roland Hoffmann .
“Wir fordern die großen politischen Parteien in Bund und Land auf, die Umweltgesetze so zu ändern, dass das Wohl der hier lebenden Menschen mindestens den gleichen Rang hat wie das der Vogel- und Tierwelt“ fahrt R. Hoffmann fort. Im Hinblick auf das laufende Raumordnungsverfahren zur Rheinbrücke sei insbesondere zu klären, warum der Bau einer Brücke ähnlicher Dimension einige Meter neben der ehemaligen Hindenburgbrücke 60 Jahre nach deren Sprengung so umweltschädlich sein solle, dass man sie nicht bauen dürfe. Das Institut „Naturprofil“, Gutachter für die Umweltverträglichkeit einer Rheinbrücke, habe angedeutet, dass es nach einem weiteren Gutachten eventuell möglich sei, in Brüssel eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen. Nachdrücklich wenden sich Barth und Hoffmann gegen eine weitere Beauftragung dieses Institutes und den damit verbundenen hohen Kosten.
Das Umweltministerium des Landes Hessen müsse seiner Verantwortung für die Region gerecht werden und die Genehmigungsfähigkeit der Rheinbrücke bei Rüdesheim erreichen. Wenn man vor Jahren FFH- und Vogelschutzgebiete im Bereich der Rheinauen in Brüssel gemeldet habe, so müsse man nun auch in der Lage sein, dies insofern zu relativieren, dass eine zweispurige Brücke möglich sei. Umweltschutz muss ein dynamischer Prozess bleiben, der ständig den notwendigen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Fauna und Flora einerseits und den vor Ort lebenden Menschen anstrebt“ bringen Hoffmann und Barth abschließend zum Ausdruck.