Nachdem der, von der Stadt, beauftragte RA Stibbe die Rechtssituation in einem umfänglichen Rechtsgutachten dargelegt hat, besteht für die Mandatsträger endlich Rechtsklarheit bezüglich der städtischen Toilette Bleichstraße.
Danach steht fest, dass Anton Mosler im Jahre 1998, sehr geschickt mit der Stadt verhandelt hat und in seinem Kaufvertrag für die Stadtwaage (die er für lediglich 150.000.- DM kaufte) sich auch die Nutzung an der städtischen Toilette Bleichstraße (die die Stadt Rüdesheim für 375.000.- DM erbaut hat) für die, bei seinem Gaststättenbetrieb nicht vorhandenen Besuchertoiletten sicherte. Solange Anton Mosler/Frau selbst Konzessionsinhaber des Imbisses „Stadtwaage“ ist, kann Mosler die Toilette Bleichstraße unentgeltlich als Besuchertoiletten für seinen Gaststättenbetrieb nutzen. Ärgerlich ist für die WIR hier die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gaststättenbetreibern, die gerade, was die Besuchertoiletten betrifft oft erheblich investieren müssen. Zudem hat jeder Gaststättenbesitzer die Kosten für Wasser, Kanal, Toilettenpapier, Versicherungen, Instandsetzung und Grundsteuer selbst zu zahlen, was Herr Mosler nicht braucht, weil hierfür die Stadt Rüdesheim aufkommt. Auch die Einnahmen der Toilette Bleichstraße darf Mosler behalten. Da sich Anton Mosler in einem Schreiben an die Stadt auf seine uneingeschränkte Rechtsposition zurückzieht, bleibt der Stadt Rüdesheim nur übrig, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu agieren. So darf Mosler laut RA Stibbe keine der Besuchertoiletten zur Personaltoilette für seinen Gaststättenbetrieb umfunktionieren und Mosler muss sich auch an die touristisch begründeten Öffnungswünsche der Stadtverordnetenversammlung halten. Ein Verstoß Moslers gegen den zentralen Punkt „Öffnungszeiten“ würde eine außerordentliche Kündigung für die Stadt Rüdesheim ermöglichen. Gerade was die Öffnungszeiten betrifft, gab es in der Vergangenheit regelmäßig Streit. So erhält der Weinstand nur gegen die jährliche Zahlung von 600 € an Mosler einen Schlüssel für die Behindertentoilette, weil die anderen Toiletten von Anton Mosler frühzeitig geschlossen werden. Dies ist natürlich überhaupt nicht zulässig. Warum hier allerdings der Bürgermeister nicht schon längst tätig wurde, um diesen touristischen Missstand zu beseitigen bleibt für die WIR eins jener Rätsel, derer es in Rüdesheim mehrere gibt. In den kommenden Sitzungen, wird die WIR die Angelegenheit der Toilette Bleichstraße dergestalt weiterverfolgen, dass zukünftig sichergestellt wird, dass die Öffnungszeiten entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses (An den Wochenenden im März und vom 1.4. bis zum ersten Wochenende des Folgejahres von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr) geöffnet werden. Darüber hinaus hält es die WIR für erforderlich, dass auch an den Wochenenden nach dem ersten Wochenende im Januar und an den Wochenenden im Februar die Toiletten in der Zeit von 8.00 Uhr bis mindestens 20.00 Uhr geöffnet sind, da ganzjährig ausreichend Besucher an den Wochenenden zu verzeichnen sind und auch z. Bsp. die Besucher des Fastnachtsumzug eine Toilettengelegenheit benötigen. Des Weiteren will die WIR, dass dem Betreiber des „Imbisses Stadtwaage“ untersagt wird, eine Besuchertoilette in der Bleichstraße abzutrennen und als Personaltoilette auszuweisen. Alle Toiletten müssen den Besuchern Rüdesheims zur Verfügung stehen. Der Stadtverwaltung wird auferlegt, die beschlossenen Öffnungszeiten regelmäßig auf deren Einhaltung zu kontrollieren und dies entsprechend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung ist jährlich einmal dem HFA zuzuleiten. Außerdem ist der WTF in den Fragen, die die Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten in Rüdesheim betrifft einzubeziehen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Beschlüsse der Stadt ist dem Toilettenbetreiber Bleichstraße nach einmaliger Mahnung der Benutzungsvertrag „aus wichtigem Grund“ zu kündigen. Die WIR hofft, dass damit ein reibungsloser Ablauf in der Toilette Bleichstraße für die Zeit bis zum Ende der Konzession an Anton Mosler und Frau gewährleistet ist und so ein Beitrag zur Verbesserung des touristischen Angebotes erfolgt.