auf ihrer letzten Versammlung hat sich die Wählerinitiative ausgiebig mit der Problematik des Darmstätter Hofs in Rüdesheim beschäftigt. Dieser steht nun seit einem halben Jahr als Ruine da und schadet so dem Image der Stadt Rüdesheim ganz erheblich.
Besonders beachtlich ist, dass in dieser Ruine immer noch Geld verdient wird, da dort ein Laden im Anbau in der so genanten „Vorgartenzone“ sein Geschäft betreibt. Die Vertreter der WIR haben sich und die zuständige Genehmigungsbehörde gefragt, wieso solch eine Nutzung in einem baufälligen Gebäude überhaupt noch zulässig ist. Dabei ist zu bedenken, dass jedem Geschäftsinhaber, der eine Veränderung oder Erweiterung seines Betriebes plant viele Behörden Auflagen und Vorschriften machen. Hier beim Darmstätter Hof passiert indes nichts In den letzten Monaten haben Vertreter der WIR auf Orts- und auch Kreisebene unzählige Gespräche mit den Verantwortlichen Behördenvertretern geführt, damit endlich etwas in dieser für Rüdesheim leidigen Angelegenheit geschieht. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wieso ein Betrieb geduldet wird, dessen Stellplätze z. Bsp. gar nicht mehr nutzbar sind, oder dessen Personalräume wohl kaum ordentlich nachgewiesen werden können. Auch stellen die Vorbauten auf der Rheinstraße i. d. R. keine selbstständigen Baueinheiten dar, wodurch die Duldung der Betriebe im Darmstätter Hof, der ja eine Ruine ist überhaupt nicht genehmigungsfähig sein kann. Die Stadt Rüdesheim schiebt die Verantwortung auf den Rheingau Taunus Kreis, da dieser die Bauaufsicht habe. Der Rheingau Taunus Kreis wird nur schleppend tätig, da wohl eine Kostenerstattung für die verursachten Verwaltungskosten nicht zu erwarten ist. So dümpelt die Angelegenheit vor sich hin. Dabei gibt es genügend Handhabe, die bis zur Ersatzvornahme reichen, wenn seitens der Eigentümer nichts unternommen wird. Dies scheint der WIR auch dringend geboten, da mittlerweile schon Gebäudeteile in die Hahnengasse gefallen sind. Diese wurde nun für den Verkehr gesperrt, was nach Meinung der WIR zwar notwendig ist aber nicht von Dauer sein kann. In den baufälligen Gebäuden spielen auch Kinder, mit dem damit verbundenen Unfallrisiko. Dies alles ist bekannt. Geschehen tut nichts. Die WIR fordert, dass die Behörden der Stadt und des Kreises umgehend tätig werden. Ein umfassendes Nutzungsverbot für das Grundstück des Darmstätter Hofes und des Jägerhauses muss erlassen werden. Der Eigentümer ist binnen 14 tägiger Frist aufzufordern, die baufälligen Gebäudeteile in der Hahnengasse abzubrechen. Sollte nach Ablauf der Frist nichts geschehen sein, so ist eine Ersatzvornahme vorzunehmen. Darüber hinaus ist für die besagten Gebäude ein Enteignungsverfahren einzuleiten. Es ist dringend notwendig, dass jetzt die Behörden tätig werden. Die WIR wird diesbezüglich einen Vorstoß in der Stadtverordnetenversammlung unternehmen, damit endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt.